Der Wald und die Gesetze
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Es gibt ja fast keinen Bereich, in dem das Zusammenleben nicht gesetzlich geregelt ist. Das gilt auch für den Wald.

Der Freistaat Bayern stellt die Gesetze auf einer eigenen Plattform zur Verfügung.

Geben Sie in der Suchmaske “Waldgesetz” ein, dann können Sie das Bayerische Waldgesetz in der Fassung der letzten Änderung lesen.

Hinter BayNatSchG verbirgt sich keine Nachspeise sondern das “Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur
(Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG)” vom 23. Februar 2011.

Für den Vollzug dieser Gesetze ist seit der Forstreform des Jahres 2005 das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Sitz in Ebersberg zuständig. Früher war diese Aufgabe beim Forstamt in Forstenried angesiedelt.

Die beiden Revierförster finden Sie unter Personen.

 

Unter StFoG finden Sie das
Gesetz zur Errichtung des Unternehmens Bayerische Staatsforsten (Staatsforstengesetz - StFoG) vom 9. Mai 2005

Das war die zweite Säule der Forstreform. Die Bewirtschaftung der Wälder in Bayern wurde einem staatseigenen Betrieb in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen. Die Bayerische Staatsforsten ist damit auch Eigentümer des Staatswaldes geworden.

Für München ist der Forstbetrieb München in Forstenried zuständig.

Sie können die genauen Angaben auf der Seite der Staatsforsten bei der Suche nach den Standorten finden.

Die Ansprechpartner gibt es auch auf der Seite Personen.

Die Satzung der Bayerische Staatsforsten finden Sie auf deren Internetseite.

 

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